Jedes Unternehmen ist verpflichtet, ab einem Umsatz – für
Einkäufe (800000.-) oder Verkäufe in
Höhe von (500000- €) pro Jahr –, den er innerhalb der EU erwirtschaftet, diesen
Umsatz
beim Statistischen Bundesamt anzumelden (Intrahandelsstatistik).
Bei dieser Meldung müssen diverse Daten zum Ein- oder Verkauf angegeben werden.
Des Weiteren muss das Unternehmen für alle Verkäufe eine sogenannte “Zusammen-
fassende Meldung“ (ZM) beim Bundeszentralamt für Steuern in Saarlouis abgeben.
Viele Unternehmen empfinden diese Meldungen als lästiges
"Muss" – gerade die zeitnahe Ablieferung der Intrastat bereitet
aufgrund fehlender Manpower und mangelnden
Knowhows oftmals enorme Probleme.
Wir lösen Ihre Probleme
Jedes Unternehmen hat die Möglichkeit, diese Meldungen von einem in der EU
ansässigen, sogenannten Drittanmelder einreichen zu lassen – einem
Drittanmelder
wie der A/H/A GmbH.
Unternehmen mit Sitz in einem Drittland wie der Schweiz, die im Besitz einer
deutschen
Steuernummer sind und mit dieser „innergemeinschaftliche Ein- und Verkäufe“
tätigen,
sind ebenfalls zur Abgabe der Daten verpflichtet. Auch diese Unternehmen haben
die
Möglichkeit, einen in der EU ansässigen Drittanmelder zu beauftragen.
Ihre Vorteile liegen auf der Hand
© A/H/A GmbH