Drittanmelder

Jedes Unternehmen ist verpflichtet, ab einem Umsatz – für Einkäufe (800000.-) oder Verkäufe in
Höhe von (500000- €) pro Jahr –, den er innerhalb der EU erwirtschaftet, diesen Umsatz
beim Statistischen Bundesamt anzumelden (Intrahandelsstatistik).
Bei dieser Meldung müssen diverse Daten zum Ein- oder Verkauf angegeben werden.
Des Weiteren muss das Unternehmen für alle Verkäufe eine sogenannte “Zusammen-
fassende Meldung“ (ZM) beim Bundeszentralamt für Steuern in Saarlouis abgeben.

Viele Unternehmen empfinden diese Meldungen als lästiges "Muss" – gerade die zeitnahe Ablieferung der Intrastat bereitet aufgrund fehlender Manpower und mangelnden
Knowhows oftmals enorme Probleme.

Wir lösen Ihre Probleme
Jedes Unternehmen hat die Möglichkeit, diese Meldungen von einem in der EU
ansässigen, sogenannten Drittanmelder einreichen zu lassen – einem Drittanmelder
wie der A/H/A GmbH.
Unternehmen mit Sitz in einem Drittland wie der Schweiz, die im Besitz einer deutschen
Steuernummer sind und mit dieser „innergemeinschaftliche Ein- und Verkäufe“ tätigen,
sind ebenfalls zur Abgabe der Daten verpflichtet. Auch diese Unternehmen haben die
Möglichkeit, einen in der EU ansässigen Drittanmelder zu beauftragen.

  • Sie erteilen der A/H/A GmbH dazu eine Vollmacht zur Erstellung von Intrastat
    und Zusammenfassender Meldung.
  • Sie erhalten dann von uns monatlich den Nachweis, dass alle Daten ordnungs-
    gemäß bei den Behörden abgegeben wurden.
  • Zu unserem Service gehört selbstverständlich auch die Erledigung der
    notwendigen Meldungen und des Schriftverkehrs mit den deutschen Behörden.

Ihre Vorteile liegen auf der Hand

  • Keine Anschaffungs- bzw. Wartungskosten für notwendige Software
  • Keine Probleme bei der Tarifierung der Ware
  • Optimale Datensicherheit und termingerechte Datenübertragung
  • Entlastung Ihres Personals und damit Steigerung Ihrer Produktivität
  • Sich nicht stetig mit den Veränderungen der Bestimmungen zu befassen
Diese Dienstleistung ist keine Steuerberatung