Fiskalvertretung

Im EU-Ausland ansässige Unternehmen können sich durch einen Fiskalvertreter
steuerlich vertreten lassen. Damit ersparen sich Unternehmen ohne Niederlassung in
der EU den Aufwand einer eigenen steuerlichen Registrierung in einem EU-Land und
die damit verbundenen administrativen und umsatzsteuerlichen Pflichten.

Sie konzentrieren sich auf Ihr Geschäft, und wir auf unseres...

Die A/H/A GmbH, als registrierter Fiskalvertreter nach § 22a ff. UStG., ermöglicht es
Ihrem Unternehmen, schnell, unkompliziert und sicher Geschäfte in den EU-Ländern (ausser Deutschland) zu tätigen. Sie, als nicht EU-ansässiges Unternehmen, überlassen uns die Zoll- und
Steueranmeldung, wenn Sie Waren in ein EU-Land einführen möchten, und wir
erledigen für Sie alles Weitere.

  • Wir übernehmen für Sie die ordnungsgemäße steuerliche Vertretung Ihres
    Unternehmens in der EU sowie alle damit verbundenen Pflichten
  • Wir erstellen alle notwendigen Umsatzsteuererklärungen – sowohl die monatliche
    Umsatzsteuervoranmeldung gem. § 18 UStG an die Steuerbehörden als auch die
    Umsatzsteuererklärung für das jeweilige Kalenderjahr.
  • Wir erstellen für Sie monatlich die Zusammenfassende Meldung (ZM) an das
    Bundesfinanzamt in Saarlouis.
  • Wir fertigen für Sie die Intrahandelsstatistik (Intrastat) über Ihre Lieferungen
    in die EU an und übermitteln sie an das Statistische Bundesamt.
  • Wir übernehmen für Sie die Führung von Buch- und Belegnachweisen über Ihre
    EU-Lieferungen.

Die Vorteile der Fiskalvertretung für Ihr Unternehmen
Mit A/H/A als Fiskalvertretung reduziert sich Ihr administrativer Aufwand erheblich. Ihre
Waren erreichen so schnell und kostengünstig jeden gewünschten Bestimmungsort
in der EU.
Mit A/H/A als kompetentem Partner in Sachen Fiskalvertretung haben Sie und Ihr
Unternehmen viele Vorteile:

Schneller Warenverkehr innerhalb der EU
Statt mehrerer zollrechtlichen Behandlungen in mehreren Ländern, ist nur noch eine
Zollabfertigung an der Eingangszollstelle in die EU erforderlich. Auch die Zollabfertigung
im Zielland entfällt. Die Sendung kann dem Empfänger schnell zugestellt werden –
Terminprobleme aufgrund zeitintensiver Zollformalitäten entfallen.

Liquiditätsvorteile – für Sie und Ihre Kunden
Lassen Sie Warensendung mit uns als Fiskalvertreter abfertigen, wird die Einfuhr-
umsatzsteuer (EUSt) im EU-Empfangsland nicht mehr erhoben. Der Endempfänger
(Käufer) muss die in seinem Land vorgeschriebene Erwerbssteuer bei seinem
Finanzamt anmelden. Das bedeutet für Ihre Kunden eine Erhöhung der
Liquidität und Zinsersparnisse.


Wir sind kein Steuerberater