Im EU-Ausland ansässige Unternehmen können sich durch einen
Fiskalvertreter
steuerlich vertreten lassen. Damit ersparen sich Unternehmen ohne Niederlassung
in
der EU den Aufwand einer eigenen steuerlichen Registrierung in einem EU-Land
und
die damit verbundenen administrativen und umsatzsteuerlichen Pflichten.
Sie konzentrieren sich auf Ihr Geschäft, und wir auf
unseres...
Die A/H/A GmbH, als registrierter Fiskalvertreter nach § 22a ff. UStG.,
ermöglicht es
Ihrem Unternehmen, schnell, unkompliziert und sicher Geschäfte in den
EU-Ländern (ausser Deutschland) zu tätigen. Sie, als nicht EU-ansässiges Unternehmen, überlassen uns die Zoll-
und
Steueranmeldung, wenn Sie Waren in ein EU-Land einführen möchten, und wir
erledigen für Sie alles Weitere.
Die Vorteile der Fiskalvertretung für Ihr Unternehmen
Mit A/H/A als Fiskalvertretung reduziert sich Ihr administrativer Aufwand
erheblich. Ihre
Waren erreichen so schnell und kostengünstig jeden gewünschten Bestimmungsort
in der EU.
Mit A/H/A als kompetentem Partner in Sachen Fiskalvertretung haben Sie und Ihr
Unternehmen viele Vorteile:
Schneller Warenverkehr innerhalb der EU
Statt mehrerer zollrechtlichen Behandlungen in mehreren Ländern, ist nur noch
eine
Zollabfertigung an der Eingangszollstelle in die EU erforderlich. Auch die
Zollabfertigung
im Zielland entfällt. Die Sendung kann dem Empfänger schnell zugestellt werden
–
Terminprobleme aufgrund zeitintensiver Zollformalitäten entfallen.
Liquiditätsvorteile – für Sie und Ihre Kunden
Lassen Sie Warensendung mit uns als Fiskalvertreter abfertigen, wird die
Einfuhr-
umsatzsteuer (EUSt) im EU-Empfangsland nicht mehr erhoben. Der Endempfänger
(Käufer) muss die in seinem Land vorgeschriebene Erwerbssteuer bei seinem
Finanzamt anmelden. Das bedeutet für Ihre Kunden eine Erhöhung der
Liquidität und Zinsersparnisse.
Wir sind kein Steuerberater
© A/H/A GmbH